Wer einen Anhänger führen will, benötigt die entsprechende Zugfahrzeugkategorie.

  Anhängerkategorien:    

Kat. BE für Wohn- und PferdeanhängerKat. BE für SportgeräteKat. BE für SachentransportanhängerKat. BE für SchiffanhängerBE Fahrzeugkombinationen aus einem Zugfahrzeug der Kategorie B ( PW ) und einem Anhänger dessen Gesamtgewicht über 750 kg beträgt.  

C1E Fahrzeugkombinationen aus einem Zugfahrzeug der Unterkategorie C1 ( Lastwagen bis 7,5t ) und einem Anhänger dessen Gesamtgewicht über 750 kg beträgt, jedoch das Gesamtzugsgewicht von 12000kg nicht übersteigt.

Zentralachsanhänger2 Achs AnhängerSattelanhängerCE  Fahrzeugkombinationen aus einem Zugfahrzeug der Kategorie C ( Lastwagen über 7,5t ) und einem Anhänger dessen Gesamtgewicht über 750 kg beträgt,

Minibus mit Personen- oder GepäckanhängerD1E  Fahrzeugkombinationen aus einem Zugfahrzeug der Unterkategorie D1( Personenfahrzeuge mit mehr als 8 aber nicht mehr als 16 Sitzplätze ) und einem Anhänger dessen Gesamtgewicht über 750kg beträgt, jedoch das Gesamtzugsgewicht 12000kg nicht übersteigt.

 DE  Fahrzeugkombinationen aus einem Zugfahrzeug der Kategorie D ( Personenfahrzeuge mit mehr als 8 Sitzplätzen ) und einem Anhänger dessen Gesamtgewicht über 750 kg beträgt,

 

Mindestalter 18 Jahre für den Erwerb des Anhängerführerausweises der Kategorie

BE  C1E  CE 

Mindestalter 21 Jahre für den Erwerb des Anhängerführerausweises der Kategorie

D1E  DE

Bei Fragen Info unter Natel 079/ 660 57 58 oder E-Mail Werner Senn