Wer einen Anhänger führen will, benötigt die entsprechende Zugfahrzeugkategorie.
Anhängerkategorien:



BE Fahrzeugkombinationen
aus einem Zugfahrzeug der Kategorie B ( PW ) und einem Anhänger dessen
Gesamtgewicht über 750 kg beträgt.
C1E
Fahrzeugkombinationen aus einem Zugfahrzeug der Unterkategorie C1 ( Lastwagen
bis 7,5t ) und einem Anhänger dessen Gesamtgewicht über 750 kg beträgt,
jedoch das Gesamtzugsgewicht von 12000kg nicht übersteigt.


CE Fahrzeugkombinationen aus einem Zugfahrzeug der Kategorie C ( Lastwagen über
7,5t ) und einem Anhänger dessen Gesamtgewicht über 750 kg beträgt,
D1E
Fahrzeugkombinationen aus einem Zugfahrzeug der Unterkategorie D1( Personenfahrzeuge mit
mehr als 8 aber nicht mehr als 16 Sitzplätze ) und einem Anhänger dessen Gesamtgewicht
über 750kg beträgt, jedoch das Gesamtzugsgewicht 12000kg nicht übersteigt.
DE Fahrzeugkombinationen aus einem Zugfahrzeug der Kategorie D ( Personenfahrzeuge
mit mehr als 8 Sitzplätzen ) und einem Anhänger dessen Gesamtgewicht über 750 kg beträgt,
Mindestalter 18 Jahre für den Erwerb des Anhängerführerausweises der Kategorie
BE C1E CE
Mindestalter 21 Jahre für den Erwerb des Anhängerführerausweises der Kategorie
D1E DE
Bei Fragen Info unter Natel 079/ 660 57 58 oder E-Mail Werner Senn